Häufige Fragen
Inhaltsverzeichnis
- Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
- Kann ich für mehrere Personen einen Antrag stellen?
- Kann ich einen Antrag stellen, ohne die konkrete Leistung zu kennen?
- Kann ich mir Kosten auch rückwirkend erstatten lassen?
- Muss ich die betreffende Person über eine Antragstellung informieren?
- Was sind die Vorteile der Online-Dienst-Nutzung?
- Sind meine Daten bei der Anmeldung im Internet sicher?
- Wie wird die Antragsstellung dokumentiert?
- Ich habe ein konkretes Anliegen oder brauche Hilfe. Kann der Online-Dienst eine Beratung vermitteln?
- Wie finde ich heraus, welches Inklusions- oder Integrationsamt zuständig ist?
- Weiterführende Informationen
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
Sie melden sich hier auf der Plattform an und stellen einen Antrag oder fragen eine Beratung an. In der Regel meldet sich innerhalb von 14 Tagen das für Sie zuständige Integrationsamt bei Ihnen. Ausstehende Fragen werden mit Ihnen geklärt oder Sie erhalten direkt einen Antragsbescheid. Bei einer Beratungsanfrage wird ein gemeinsamer Termin vereinbart, auf Wunsch auch direkt vor Ort am Arbeitsplatz der beschäftigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Person.
Kann ich für mehrere Personen einen Antrag stellen?
Ja. Für eine Leistungsart können mehrere beschäftigte Personen angegeben werden (sog. "Gruppenantrag").
Kann ich einen Antrag stellen, ohne die konkrete Leistung zu kennen?
Ja. Dafür gibt es im Online-Dienst die Variante "Allgemeiner Antrag". Dort beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Das für Sie zuständige Integrationsamt meldet sich bei Ihnen und klärt die Details.
Kann ich mir Kosten auch rückwirkend erstatten lassen?
Das ist leider nicht möglich. Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, wenn Sie z. B. technische Hilfsmittel anschaffen möchten.
Muss ich die betreffende Person über eine Antragstellung informieren?
Ja. Bitte stimmen Sie sich bei der Antragstellung mit der betreffenden Person ab und beachten Sie die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Was sind die Vorteile der Online-Dienst-Nutzung?
Sie sparen sich den Weg zum Amt und müssen auch keine Papierformulare ausfüllen. Stattdessen erledigen Sie alles online, laden Ihre Dokumente hoch und haben alle erforderlichen Unterlagen jederzeit im Blick. Bei Bedarf können Sie die Antragsstrecke bis zu 90 Tage unterbrechen und später fortsetzen. Ihre Daten werden so lange zwischengespeichert. Des Weiteren können Sie Ihre Angaben im Online-Dienst als Vorlage speichern und beim nächsten Antrag wiederverwenden.
Sind meine Daten bei der Anmeldung im Internet sicher?
Ja, weil für die öffentliche Verwaltung in Deutschland höchste Sicherheitsstandards gelten. Ihre Daten werden nur von der zuständigen Behörde genutzt und nicht weitergegeben.
Wie wird die Antragsstellung dokumentiert?
Als PDF-Dokument. Sie finden es im Postfach Ihres Servicekontos.
Ich habe ein konkretes Anliegen oder brauche Hilfe. Kann der Online-Dienst eine Beratung vermitteln?
Ja. Sie können eine persönliche Beratung bei Ihrem zuständigen Integrationsamt anfragen.
Wie finde ich heraus, welches Inklusions- oder Integrationsamt zuständig ist?
Geben Sie einfach die Postleitzahl des Ortes ein, in dem die schwerbehinderte Person arbeitet. Das System ermittelt das zuständige Inklusions- bzw. Integrationsamt und leitet Anträge und Nachrichten dorthin weiter. Zusätzlich erhalten Sie die Adresse und weitere Kontaktdaten des Inklusions- bzw. Integrationsamts.
Weiterführende Informationen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) informiert über "Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben" und Angebote hier: Begleitende Hilfe im Arbeitsleben | BIH