Über den Online-Dienst
Selbstständige, Unternehmen und andere Organisationen in Deutschland, die Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen oder beschäftigen wollen, können verschiedene staatliche Hilfen und Förderungen beantragen.
Das geht mit dem Online-Dienst „Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber beantragen“.
Diese Leistungen können Sie online beantragen:
Hilfe bei außergewöhnlichen Belastungen
Diese Leistungsart kann eine Arbeitsassistenz, personelle Unterstützung z. B. durch Kolleginnen oder Kollegen, ein Jobcoaching durch einen Integrationsfachdienst und den Beschäftigungssicherungszuschuss umfassen (§ 27 SchwbAV, § 26 Abs. 1 SchwbAV).
Kommunikationsleistungen
Das sind Assistenzleistungen für hörgeschädigte Personen in Form von Gebärden- oder Schriftdolmetschenden, Relay-Diensten und Kommunikationsleistungen für taubblinde Menschen. Sie dienen der Verbesserung der Kommunikation im Arbeitsleben (§ 27 SchwbAV, § 26 Abs. 1 SchwbAV).
Schaffung neuer Arbeits- oder Ausbildungsplätze
Sie können finanzielle Zuschüsse zu Investitionskosten für die Schaffung neuer und/oder zur Erhaltung geeigneter Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen bekommen. Einige Integrationsämter vergeben auf Nachfrage auch Darlehen (§ 15 SchwbAV).
Einrichtung von Arbeitsstätten, Arbeits- oder Ausbildungsplätzen
Sie können für eine behinderungsgerechte Einrichtung der Arbeitsstätte oder für die Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit technischen Hilfsmitteln Zuschüsse bekommen (§ 26 SchwbAV).
Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).